Gemeinnützige Beiträge

Die Hilfsgesellschaft hat einen Unterstützungs- und Förderfonds geschaffen. Damit unterstützt die Hilfsgesellschaft Menzingen auf finanzieller Basis
a) in Menzingen domizilierte Organisationen, welche förderungswürdige Projekte/Anlässe zugunsten der Menzinger Bevölkerung umsetzen;
b) Einzelpersonen, die in Menzingen wohnhaft sind, in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur, Musik, Aus- und Weiterbildung, sofern eigene Mittel nicht ausreichen.
Wichtige Eckpunkte
Förderungswürdige Empfänger
Antragstellung
Bedingungen
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Organisationen: In Menzingen ansässige Organisationen, die Projekte oder Anlässe zugunsten der Menzinger Bevölkerung durchführen.
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Einzelpersonen: Bewohner von Menzingen, deren finanzielle Mittel für Aktivitäten oder Vorhaben in den oben genannten Bereichen nicht ausreichen.
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Fristen: Jährlich bis Ende April und Ende Oktober.
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Einreichung: Beim Präsidenten der Hilfsgesellschaft Menzingen (Adresse: Luegetenstrasse 8, 6313 Menzingen).
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Formulare: Das Beitragsgesuch muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Die Formulare und Richtlinien sind bereitgestellt.
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Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Unterstützung.
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Beschwerden über Entscheidungen des Vorstands sind ausgeschlossen.
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Die Richtlinien können bei Bedarf angepasst werden.
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Die eingereichten Gesuche werden vertraulich behandelt.