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Gemeinnützige Beiträge

Südwestliche Ansicht von Menzingen mit Lindenberg im Hintergrund

Die Hilfsgesellschaft hat einen Unterstützungs- und Förderfonds geschaffen. Damit unterstützt die Hilfsgesellschaft Menzingen auf finanzieller Basis

a) in Menzingen domizilierte Organisationen, welche förderungswürdige Projekte/Anlässe zugunsten der Menzinger Bevölkerung umsetzen;
b) Einzelpersonen, die in Menzingen wohnhaft sind, in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur, Musik, Aus- und Weiterbildung, sofern eigene Mittel nicht ausreichen.

Wichtige Eckpunkte

Förderungswürdige Empfänger

Antragstellung

Bedingungen

  • Organisationen: In Menzingen ansässige Organisationen, die Projekte oder Anlässe zugunsten der Menzinger Bevölkerung durchführen.

  • Einzelpersonen: Bewohner von Menzingen, deren finanzielle Mittel für Aktivitäten oder Vorhaben in den oben genannten Bereichen nicht ausreichen.

  • Fristen: Jährlich bis Ende April und Ende Oktober.

  • Einreichung: Beim Präsidenten der Hilfsgesellschaft Menzingen (Adresse: Luegetenstrasse 8, 6313 Menzingen).

  • Formulare: Das Beitragsgesuch muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Die Formulare und Richtlinien sind bereitgestellt.

  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Unterstützung.

  • Beschwerden über Entscheidungen des Vorstands sind ausgeschlossen.

  • Die Richtlinien können bei Bedarf angepasst werden.

  • Die eingereichten Gesuche werden vertraulich behandelt.

Antrag

Der Vorstand der Hilfsgesellschaft freut sich auf Gesuche von Institutionen oder Personen in Menzingen für Projekte in Menzingen.

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