Gemeinnützige Beiträge

Die Hilfsgesellschaft hat einen Unterstützungs- und Förderfonds geschaffen. Damit unterstützt die Hilfsgesellschaft Menzingen auf finanzieller Basis

a) in Menzingen domizilierte Organisationen, welche förderungswürdige Projekte/Anlässe zugunsten der Menzinger Bevölkerung umsetzen;
b) Einzelpersonen, die in Menzingen wohnhaft sind, in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur, Musik, Aus- und Weiterbildung, sofern eigene Mittel nicht ausreichen.

Hierfür stellt die Hilfsgesellschaft Menzingen jährlich einen durch den Vorstand definierten Maximalbetrag zur Verfügung. Jährlich kann per Ende April und per Ende Oktober mit dem Antragsformular beim Präsidenten der Hilfsgesellschaft Menzingen ein Beitragsgesuch eingereicht werden (Hilfsgesellschaft Menzingen, Luegetenstrasse 8, 6313 Menzingen). Das Formular für das Gesuch und die Richtlinien sind nachstehend aufgeschaltet. Für die Eingabe muss das Formular vollständig ausgefüllt und unterzeichnet sein.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Beiträgen und finanziellen Unterstützungen. Es besteht keine Beschwerdemöglichkeit. Diese Richtlinien können bei Bedarf angepasst werden. Die Gesuche werden vom Vorstand vertraulich behandelt.

Der Vorstand der Hilfsgesellschaft freut sich auf Gesuche von Institutionen oder Personen in Menzingen für Projekte in Menzingen.

Richtlinien (pdf) und Antragsformular (pdf)